Garantie Verlust von ROOT oder Flashen?

Die Initiative Free-your-Android steht für die “Befreiung” eures Google Smartphones ein. Die Kampagne wurde von FoeBuD und FSFE gegründet und bietet Workshops und Vorträge zu dem Thema an. Auch dort gab es wie in jedem anderen Forum, Kommentarpost oder Blog die Bedenken wegen der eigenen Garantie/Gewährleistung. Es heißt: “Wer sein Smartphone rootet oder flasht, muss damit rechnen den Garantie- und Gewährleistungsanspruch zu verlieren.”
Das juristische Team der FSFE hat sich mit diesem Thema beschäftigt und eine Stellungnahme veröffentlicht, die dem Endkunden das Anrecht auf (Garantie) gesetzliche Gewährleistung trotz Root zuspricht. Grund dafür sein EU-Verordnung 1999/44/CE. Diese sagt aus, dass der Hersteller einzelne Parts des verkauften Gerätes reparieren muss, das schreibt die Gesetzesregelung vor. Einzig bei einem Nachweis, dass aufgrund des roots/flashes die Schäden aufgetreten sind, geht der Anspruch verloren. Das passiert zwar schon mal durch Überspannung oder ähnliches, ist aber trotzdem sehr, sehr selten der Fall.
Grundsätzlich gilt: Habt ihr einen Fehler innerhalb der ersten 6 Monate, könnt ihr davon ausgehen, dass das Problem von Anfang an da war (seit dem Kauf). Ihr braucht nichts prüfen und könnt ohne weiteres die Garantieleistung gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen. Nach dem 6 Monaten und bis zum 2 Jahr habt ihr weiterhin Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung, der Händler kann aber euch als Nutzer die Schuld für den Fehler geben. Die Beweislast liegt bei euch.
Fakt ist: Jegliche Hardwareprobleme müssen vom Hersteller beseitigt werden. Das euer Root Vorgang Schuld am Problem sein soll, könnt ihr einfach testen. Setzt das Gerät in den Originalzustand zurück! Wenn der Fehler dann immer noch Auftritt, habt ihr nichts kaputt gemacht und könnt die Garantie nutzen. Dies gilt allerdings nur für die EU.
Eigentlich klingt der Text wie Käuferrecht – Erstes Lehrjahr, doch viele sind sich dessen vielleicht gar nicht bewusst. Natürlich besteht immer die Gefahr, dass ihr euer Gerät durch einen groben Fehler beschädigt, dessen solltet ihr euch bewusst sein! Doch wenn es um Hardwareprobleme geht, könnt ihr sicher sein, dass euer Android Smartphone noch Garantieanspruch hat.
UPDATE
Aufgrund von Informationen via Google+ und einer Änderung in der Quelle, ersetze ich das Wort “Garantie” durch “gesetzliche Gewährleistung” und verweise statt auf den Hersteller, auf den Händler. Aus eigenen Erfahrungen kann ich aber trotzdem darauf hinweisen, dass z.B. nicht der Provider, sondern der Hersteller der Ansprechpartner bei Gewährleistung ist.
QUELLE:
Das juristische Team der FSFE hat sich mit diesem Thema beschäftigt und eine Stellungnahme veröffentlicht, die dem Endkunden das Anrecht auf (Garantie) gesetzliche Gewährleistung trotz Root zuspricht. Grund dafür sein EU-Verordnung 1999/44/CE. Diese sagt aus, dass der Hersteller einzelne Parts des verkauften Gerätes reparieren muss, das schreibt die Gesetzesregelung vor. Einzig bei einem Nachweis, dass aufgrund des roots/flashes die Schäden aufgetreten sind, geht der Anspruch verloren. Das passiert zwar schon mal durch Überspannung oder ähnliches, ist aber trotzdem sehr, sehr selten der Fall.
Grundsätzlich gilt: Habt ihr einen Fehler innerhalb der ersten 6 Monate, könnt ihr davon ausgehen, dass das Problem von Anfang an da war (seit dem Kauf). Ihr braucht nichts prüfen und könnt ohne weiteres die Garantieleistung gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen. Nach dem 6 Monaten und bis zum 2 Jahr habt ihr weiterhin Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung, der Händler kann aber euch als Nutzer die Schuld für den Fehler geben. Die Beweislast liegt bei euch.
Fakt ist: Jegliche Hardwareprobleme müssen vom Hersteller beseitigt werden. Das euer Root Vorgang Schuld am Problem sein soll, könnt ihr einfach testen. Setzt das Gerät in den Originalzustand zurück! Wenn der Fehler dann immer noch Auftritt, habt ihr nichts kaputt gemacht und könnt die Garantie nutzen. Dies gilt allerdings nur für die EU.
Eigentlich klingt der Text wie Käuferrecht – Erstes Lehrjahr, doch viele sind sich dessen vielleicht gar nicht bewusst. Natürlich besteht immer die Gefahr, dass ihr euer Gerät durch einen groben Fehler beschädigt, dessen solltet ihr euch bewusst sein! Doch wenn es um Hardwareprobleme geht, könnt ihr sicher sein, dass euer Android Smartphone noch Garantieanspruch hat.
UPDATE
Aufgrund von Informationen via Google+ und einer Änderung in der Quelle, ersetze ich das Wort “Garantie” durch “gesetzliche Gewährleistung” und verweise statt auf den Hersteller, auf den Händler. Aus eigenen Erfahrungen kann ich aber trotzdem darauf hinweisen, dass z.B. nicht der Provider, sondern der Hersteller der Ansprechpartner bei Gewährleistung ist.
QUELLE: