von Noonian_Soong » Montag 6. Mai 2013, 23:43
Die Konsumenten seihen es gewohnt, bei Einkäufen im Internet ein Rückgaberecht zu genießen. Verbraucherschutzministerin des Landes Hessen, Lucia Puttrich, prangert an: „Ein Rücksenderecht gibt es für jedes Kleidungsstück, eine App muss ich aber behalten, sobald ich sie heruntergeladen habe. Ob sie mir gefällt oder nicht.“
Sie fordert eine erweiterte Umsetzung der EU-Verbraucherschutzrichtlinie, nach der ein Rückgaberecht für digitale Güter nicht vorgesehen ist. So sollen Anbieter verpflichtet werden, Demo-Versionen von Software und Musik anzubieten.
Im iTunes Store kann man schon jetzt Musikstücke „an-hören“ und sich so vor dem Kauf einen Eindruck verschaffen. Für Apps gilt etwas anderes — hier müssen Screenshots, Beschreibung und Rezensionen als Kaufhilfe herhalten. Eine Rückgabe mit anschließender Erstattung gab es bislang im App Store nur in Einzelfällen und mit entsprechend überzeugender Begründung.
Auf der anstehenden Konferenz der Verbraucherschutzminister der Länder will Puttrich ihren Forderungen Nachdruck verleihen und sich für „mehr Transparenz beim mobilen Einkauf stark machen“. Immer mehr Anwender kaufen online Tickets, Services oder wickeln über mobile Endgeräte ihre Bankgeschäfte ab. Diesem Trend müsse man Rechnung tragen und das Verbraucherschutzrecht entsprechend entwickeln.
Ein Rückgaberecht für Apps wird damit nicht zum ersten Mal gefordert. In Taiwan haben Anwender seit etwa zwei Jahren das Recht, iOS- und Mac-Apps innerhalb von 7 Tagen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben. Google bietet überall, auch in Deutschland, eine Widerrufsfrist von (immerhin) 15 Minuten.